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Digitalisierung der Justiz

Effiziente und rechtskonforme Lösungen für die digitale und hybride Aktenführung

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FAQ

Was besagt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz?
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und ergänzt bestehende Regelungen zur Einführung elektronischer Akten und zur digitalen Kommunikation in der Justiz. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die umfassende Nutzung digitaler Technologien in Gerichtsverfahren und fördert insbesondere die Einführung der elektronischen Akte, den digitalen Rechtsverkehr sowie die Automatisierung einfacher Verfahrensschritte. Ziel ist eine moderne, schnellere und effizientere Justizverwaltung, die auf Papier weitgehend verzichten kann.
Wofür steht TR RESISCAN?
TR RESISCAN ist eine technische Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie beschreibt die Anforderungen an das ersetzende Scannen – also das rechtssichere Digitalisieren von Papierdokumenten, sodass das Original vernichtet werden darf. Damit wird sichergestellt, dass die digitalen Kopien gerichtsfest und manipulationssicher sind. Iron Mountain ist TR-RESISCAN-zertifiziert bis zum Schutzbedarf “sehr hoch” und genügt damit auch den höchsten Kundenansprüchen.
Was sind VS-NfD-Akten?
VS-NfD-Akten (Verschlusssachen: nur für den Dienstgebrauch) dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Die unbefugte Kenntnisnahme könnte für die Interessen oder das Ansehen des (Bundes-)Landes nachteilig sein. Es handelt sich um die unterste Geheimhaltungsstufe für Behörden.

Wir helfen Ihnen gern.